Beim Verein ansuchen
Alle Ansuchen müssen schriftlich mit dem hier verlinkten Dokument gestellt werden. Das Dokument ist die Grundlage für Ihr Ansuchen beim Verein Sonnenblume. Alle Informationen zur Bearbeitung und oft gestellte Fragen finden Sie weiter unten.
Allgemeine Informationen
Für das Stellen eines Ansuchens ist die Mitgliedschaft beim Verein Sonnenblume erforderlich.
Unterscheidung zwischen Ansuchen für Hilfsmittel und Therapie
Die Kosten für Therapien und Behandlungen können Familien finanziell stark belasten. Deshalb unterstützen wir neu auch bei Selbstbehalten.
Familien können ihre Rechnungen gesammelt bei uns einreichen. Nach Prüfung wird im Verein entschieden, wie viel des Selbstbehaltes erstattet werden kann.
Wir empfehlen, die Unterlagen möglichst gesammelt einzureichen. Bei finanzieller Not ist auch eine häufigere Einreichung möglich.
Eltern, deren Kinder das Schulheim Mäder, das LZH oder das AKS besuchen, bitte wir direkt mit den jeweiligen Institutionen Kontakt aufzunehmen für genaue Infos.
Das neue, vereinfachte Antragsformular ist oben auf der Seite verlinkt.
Ein Antrag pro Kind
Um Ihr Anliegen bearbeiten zu können, ist es erforderlich, dass Sie pro Kind und pro Ansuchen (Therapie, Heilbehelf oder sonstige Unterstützung) jeweils „einen“ separaten Antrag ausfüllen. Mehrfachansuchen sind jederzeit möglich.
Antrag per Post stellen
Checkliste für benötigte Unterlagen
- Meldezettel Ihres Kindes (nicht älter als 12 Monate!)
- Komplett ausgefülltes Ansuchen
- Kopien dieser Erstattungsschreiben und/oder Ablehnungsschreiben als Beilage
- Ärztliche Bestätigung über die gesundheitliche Beeinträchtigung
- Kopie der bezahlten Rechnung
FAQ
Warum muss man schriftlich bei den öffentlichen Ämtern (ÖGK, Unterstützungsfond,…) vor dem Ansuchen bei der Sonnenblume ansuchen?
Wie lange dauert es, bis mein Ansuchen bearbeitet wird?
Wie viel vom gespendeten Geld kommt bei einem chronisch kranken Kind an?
Kann ich meine Spende einem bestimmten Kind oder einem Kind in einer bevorzugten Region zukommen lassen?
Kann ich fehlende Unterlagen nachreichen?
Ja, das ist grundsätzlich möglich. Wir empfehlen Ihnen aber vollständig ausgefüllte Ansuchen mit allen Beilagen zu senden. Eine Bearbeitung des Antrages ist so wesentlich rascher möglich.
Ihre Spende ist absetzbar.
