Beim Verein ansuchen
Alle Ansuchen müssen schriftlich mit dem hier verlinkten Dokument gestellt werden. Das Dokument ist die Grundlage für Ihr Ansuchen beim Verein Sonnenblume. Alle Informationen zur Bearbeitung und oft gestellte Fragen finden Sie weiter unten.
Allgemeine Informationen
Für das Stellen eines Ansuchens ist die Mitgliedschaft beim Verein Sonnenblume erforderlich.
Falls Sie noch keine Mitgliedschaft bei uns haben, bitten wir Sie, dies vor Einreichung des Ansuchens nachzuholen. Nur dann können wir Ihren Antrag bearbeiten!
Mitgliedsbeitrag (pro Jahr): € 10,-
IBAN: AT262060200001127000
BIC: DOSPAT2DXXX
Verwendungszweck: Neumitglied und Name des Kindes
Ein Antrag pro Kind
Um Ihr Anliegen bearbeiten zu können, ist es erforderlich, dass Sie pro Kind und pro Ansuchen (Therapie, Heilbehelf oder sonstige Unterstützung) jeweils „einen“ separaten Antrag ausfüllen. Mehrfachansuchen sind jederzeit möglich.
Antrag per Post stellen
Es ist aufgrund der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) unbedingt notwendig, dass Sie den Antrag ausdrucken und vollständig ausgefüllt per Post (nicht digital und auch keinesfalls als Einschreiben, weil wir ein Postfach* haben) an uns senden. Machen Sie anhand der Checkliste (s.u.) eine Kontrolle, ob Sie alle Unterlagen haben.
Wir wissen, dass es mit viel Aufwand verbunden ist, doch wir benötigen unbedingt eine vollständige und wahrheitsgetreue Rechnungszusammenstellung aller auf dem Ansuchen angeführten Unterlagen. Ansonsten kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden.
Ansuchen AUSNAHMSLOS PER POST (nicht eingeschrieben) an nachstehende Adresse zu senden:
Verein Sonnenblume
Postfach 12
6850 Dornbirn
Checkliste für benötigte Unterlagen
Sie können für Ihr chronisch krankes Kind grundsätzlich bis zum 21. Lebensjahr ansuchen. In speziellen Fällen kann der Vorstand über die Altersgrenze hinaus eine finanzielle Unterstützung gewähren.
Checkliste:
- Meldezettel Ihres Kindes (nicht älter als 12 Monate!)
- Komplett ausgefülltes Ansuchen (Haben Sie alle Versicherungen lt. Auflistung auf dem Ansuchen schriftlich angefragt? Haben Sie eine schriftliche Antwort erhalten?)
- Kopien dieser Erstattungsschreiben und/oder Ablehnungsschreiben als Beilage
- Kopie eines Arztbriefes
- Kopie der bezahlten Rechnung
FAQ
Warum muss man schriftlich bei den öffentlichen Ämtern (ÖGK, Unterstützungsfond,…) vor dem Ansuchen bei der Sonnenblume ansuchen?
Der Verein besteht ausschließlich aus Spendengelder. Diese Spendengelder wollen wir korrekt einsetzen. Damit uns das möglich ist, muss vorerst die Unterstützungen der öffentlichen Hand ausgeschöpft sein. Telefonische Absagen der öffentlichen Ämter sind für uns als Vorstand nicht nachvollziehbar und daher werden diese bei einer Prüfung nicht akzeptiert.
Auch ist es uns ein Anliegen, nicht die öffentliche Hand zu unterstützen, sondern wirklich die chronisch kranken Kinder und Jugendlichen in Vorarlberg.
Auch wenn der administrative Aufwand hoch ist, ist es erforderlich und unumgänglich, die aufgeführten Ämter auf dem Ansuchen anzuschreiben.
Wie lange dauert es, bis mein Ansuchen bearbeitet wird?
Wir haben ca. 4-5 x jährlich Vorstandssitzungen in der wir Ihr Ansuchen behandeln. In der Regel erhalten Sie 2 Wochen nach der Sitzung ein Schreiben über die mögliche Unterstützung.
Wie viel vom gespendeten Geld kommt bei einem chronisch kranken Kind an?
Jeder Cent kommt 1 zu 1 bei einem Kind an. Das ist deshalb möglich, weil wir ausschliesslich ehrenamtlich arbeiten.
Die gesamten Drucksorten wie Folder, Briefpapier und Weiteres werden über Firmen gesponsert und haben nichts mit den Spendengeldern zu tun.
Basteluntensilien für unsere Märkte sowie der Server-Platz dieser Website werden vom Mitgliedsbeitrag bezahlt.
Alles andere wird von unseren Vereins- und Vorstandsmitgliedern unentgeltlich umgesetzt.
Kann ich meine Spende einem bestimmten Kind oder einem Kind in einer bevorzugten Region zukommen lassen?
Nein, denn wir behalten uns vor, das Geld immer dahin zu geben, wo es am meisten benötigt wird.
Davon abgesehen sind und bleiben die Kinder bei uns anonym.
Kann ich fehlende Unterlagen nachreichen?
Ja, das ist grundsätzlich möglich. Wir empfehlen Ihnen aber vollständig ausgefüllte Ansuchen mit allen Beilagen zu senden. Eine Bearbeitung des Antrages ist so wesentlich rascher möglich.
Ihre Spende ist absetzbar.
Sie helfen uns zu helfen.
Verein Sonnenblume
IBAN AT262060200001127000
BIC DOSPAT2DXXX
VEREIN SONNENBLUME
Verein für chronisch kranke Kinder in Vorarlberg
Postfach 12, 6850 Dornbirn
info@sonnenblume.or.at
